Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Händler gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. - Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns senden.
- Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
🔋 durchgestrichene Mülltonne: Batterie darf nicht im Hausmüll entsorgt werden
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber